Fischer*innen die als Kontrollorgan bzw. Aufsichtsfischer*in an einem Revier tätig werden wollen, benötigen eine spezielle Ausbildung und müssen die Fischereiaufsichtsprüfung ablegen.
Dabei handelt es sich um einen einwöchigen Ausbildungskurs (ganztägig). Die mündliche Prüfung wird vom Amt der Tiroler Landesregierung abgehalten.
Heuer findet vom 23. bis 27.09.2024 ein Aufsichtsfischerkurs statt. Die mündliche Prüfung erfolgt voraussichtlich am 18.10.2024. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem aktuellen Informationsblatt:
Anmeldung zum Aufsichtsfischerkurs
Aufgrund der Teilnehmerzahl mussten wir eine Warteliste erstellen. Weitere Anmeldungen sind nur noch für die Warteliste möglich, dazu schreiben Sie uns ein Mail an tfv@tiroler-fischereiverband.at.
Weitere Informationen:
Voraussetzungen um am Aufsichtsfischerkurs und an der Prüfung teilzunehmen?
Um zum Aufsichtsfischerkurs und zur anschließend stattfindenden Prüfung zugelassen zu werden, sind folgende Unterlagen Voraussetzung:
- Schriftliche Anmeldung über unsere Homepage (Link folgt, sobald ein neuer Termin festgesetzt wurde)
- Ausgefülltes Ansuchen um Zulassung zur Fischereiaufsichtsprüfung
- Volljährigkeit: Geburtsurkunde oder amtlicher Lichtbildausweis in Kopie
- gültige Tiroler Fischerkarte in Kopie
- Bestätigung über die Teilnahme am Ausbildungslehrgang (diese erhalten Sie am Ende des Aufsichtsfischerkurses)
Wie wird man Aufsichtsfischer?
Für die Bestellung als Fischereiaufsichtsorgan ist folgendes vorausgesetzt:
- Volljährigkeit
- Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
- Besitz einer gültigen Tiroler Fischerkarte
- Kenntnisse in Erster Hilfe (Bestätigung über die Teilnahme an einem zumindest sechsstündigen Lehrgang in Erster Hilfe – dieser Nachweis darf nicht älter als fünf Jahre alt sein)
- geistige und körperliche Eignung (z.B. Amtsärztliches Zeugnis)
- fachliche Eignung (z.B. Zeugnis über die erfolgreiche Absolvierung der Aufsichtsfischerprüfung)
Auch der Fischereiausübungsberechtigte, z. B. Bewirtschafter*innen, selbst kann den Fischereischutz ausüben, sofern er die für die Bestellung die Voraussetzungen erfüllt. Die Bestellung erfolgt durch den Fischereiausübungsberechtigten.