Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass die Hälfte aller Tiroler Bäche und Flüsse akuten Handlungsbedarf in Sachen Ökologie hat. Der Fischbestand ist ein wichtiger und verlässlicher Indikator für ökologisch intakte Gewässer. Dieser entspricht derzeit an 57 Prozent der untersuchten Stellen in Tirol nicht den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert, dass sich die Gewässer mindestens in einem guten ökologischen Zustand befinden müssen (bis spätestens 2027!).
Im Zeitraum 2007 – 2018 wurden im Auftrag von Bund und Land 274 Messstellen in Tirol mit wissenschaftlichen Methoden befischt und untersucht. Dabei wird der Ist-Zustand des Fischbestandes mit dem natürlichen Zustand (Referenzwert) verglichen.
Untersucht wird die Fischdichte (wie viele Fische kommen im Abschnitt vor?), die Fischartenanzahl (welche Fischarten kommen vor?) und die Altersstruktur der Fischbestände (gibt es genügend Jungfische usw.).
Die Untersuchungen zeigen klar, dass es um einen drohenden Artenverlust und um einen Verlust an Biodiversität in den Tiroler Gewässern geht. Drei Beispiele:
Das Vorkommen der Äsche konnte an einem Drittel der untersuchten Stellen gar nicht nachgewiesen werden.
Bei der Bachforelle weist jede zweite untersuchte Stelle eine ungenügende Altersstruktur auf.
Der Huchen oder auch Donaulachs ist massiv gefährdet, obwohl er in Europa einen hohen Schutzstatus besitzt. An 70 Prozent der untersuchten Stellen konnte der Huchen nicht mehr nachgewiesen werden.
Jetzt Maßnahmen setzen!
Der Tiroler Fischereiverband fordert Maßnahmen, um die bedenkliche Entwicklung rechtzeitig zu stoppen:
- Mehr und größer angelegte Gewässerrenaturierungen -> Lebensraum für Fische muss verbessert werden
- Schutz der letzten intakten/naturnahen Gewässerstrecken vor Verbauungen und Wasserkraftwerken
- Konsequente Ökologisierung der alten Wasserkraftwerke (Bescheide anpassen)
- Erhöhung der Budgetmittel für Fischartenschutzprojekte. In den letzten Jahren wurde sukzessive gekürzt, obwohl die Belastungen zunahmen.
- Maßvolles Management von Fischfeinden. Der Artenschutz darf nicht an der Wasseroberfläche enden
- Kostendeckung nach dem Verursacherprinzip: in Südtirol z.B. muss die E-Wirtschaft für die Nutzung des Wassers eine Wassergebühr bezahlen. So könnten wiederum Renaturierungsprojekte finanziert werden.
Die Fotos stehen bei redaktioneller Erwähnung des TFV und Nennung der Copyrights, wie angegeben, unentgeltlich zur Illustration der Berichterstattung über diesen Pressereader zur Verfügung.
Bildnachweis: © Clemens Ratschan