Die hier abgebildeten Schonzeiten und Mindestmaße gelten grundsätzlich in ganz Tirol. Jedoch können die Fischereiausübungsberechtigten bzw. Bewirtschafter*innen für ihre Reviere die Schonzeiten und Mindestmaße ausweiten und verschärfen.
Das Mindestmaß (auch Brittelmaß) ist von der Kopfspitze bis zum Schwanzende zu messen.