Grundsätzlich benötigt man eine gültige Tiroler Fischerkarte (Scheckkarte mit Lichtbild und QR-Code), um an den Gewässern in Tirol fischen zu dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Angelteiche. Die Tiroler Fischerkarte dient als Nachweis über die fischereifachliche Eignung (entsprechende Ausbildung) und die notwendige Mitgliedschaft im Tiroler Fischereiverband. Die Fischerkarte ist für ganz Tirol gültig und ist bei der Fischerei bzw. dem Fischfang immer mitzuführen.
Folgende Personen benötigen zwingend eine Tiroler Fischerkarte:
- Inhaber*innen einer Jahreslizenz für den Fischfang (ehemalige Namenskartenfischer*innen)
- Inhaber*innen einer Tageslizenz für den Fischfang (sofern sie keine Gastfischerkarte besitzen)
- Aktive Aufsichtsorgane
- Fischereiausübungsberechtigte: Bewirtschafter*innen bzw. Pächter*innen
- Berufsfischer*innen
- Angelteichbetreiber*innen bzw. deren Bevollmächtigter
- Fisch- und/oder Krebszüchter*innen bzw. deren Bevollmächtigter
Inhaber*innen einer gültigen Tiroler Fischerkarte sind automatisch Mitglied beim TFV. Durch ihren Jahresbeitrag können wir die Anliegen der Fischer*innen angemessen vertreten und uns mit Nachdruck für gesunde Fischbestände, lebendige Gewässer und das Kulturgut der Fischerei einsetzen.
Ihre TFV-Mitgliedschaft auf den Punkt gebracht:
- Tageslizenzen können ganzjährig ohne eine Gastfischerkarte bezogen werden
- Jahreslizenzen können bezogen werden
- Mit Ihrem Beitrag beteiligen Sie sich am Einsatz für gute Fischbestände und lebendige Gewässer
- Sie bekommen die informativen TFV-Magazine zugeschickt
- Sie erhalten eine Haftpflichtversicherung speziell für Fischer*innen
- Sie bekommen Zugang zu den spannenden Workshops und Kursen des TFV
Wo erhalte ich die Tiroler Fischerkarte?
Bei der Behörde
Die Erstausstellung erfolgt durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde, sprich bei den Bezirkshauptmannschaften und dem Stadtmagistrat Innsbruck.
Es ist jene Bezirksverwaltungsbehörde für die Erstausstellung zuständig, in deren Sprengel man den Hauptwohnsitz hat. Liegt der Hauptwohnsitz nicht in Tirol, ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Sprengel man überwiegend die Fischerei bzw. den Fischfang ausüben will.
Die Fischerkarte gilt immer für ein Kalenderjahr – also immer bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres – und ist in ganz Tirol gültig.
Für die Erstausstellung wird eine Terminvereinbarung mit der Behörde empfohlen.
Kosten Erstausstellung Tiroler Fischerkarte
Die Kosten für die Erstausstellung belaufen sich auf ca. € 110,- (bei schriftlicher Antragsstellung können zusätzliche Gebühren anfallen). Dabei enthalten ist die Landesabgabe für die Ausstellung und der TFV-Jahresmitgliedsbeitrag.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit € 60,-. Für Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr beträgt der Mitgliedsbeitrag € 10,- („Jugendbeitrag“).
Wie verlängere ich meine Tiroler Fischerkarte?
Durch Einbezahlung des Mitgliedbeitrages beim TFV
Die Fischerkarte gilt grundsätzlich immer nur bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres und sollte daher rechtzeitig verlängert werden, um weiterhin fischen zu dürfen. Eine Verlängerung der Fischerkarte kann spätestens bis zum 30. April des Folgejahres beim Tiroler Fischereiverband durchgeführt werden.
Die Verlängerung der Fischerkarte geschieht durch die rechtzeitige Einbezahlung des Mitgliedbeitrages beim Tiroler Fischereiverband. Das Mitglied kann die Kartenverlängerung sicher und einfach von zuhause aus über das online TFV-Mitgliederportal iFisch abwickeln. Hier stehen mehrere Zahlungsmöglichkeiten, u. a. per Lastschriftverfahren, Sofortüberweisung in gewohnter Online-Banking Umgebung oder auch mittels Kreditkarte zur Verfügung. Für die Verlängerung ist daher kein Behördengang notwendig. Allen Fischer*innen wird wärmstens empfohlen sich beim online TFV-Mitgliederportal iFisch, unter ifisch.tiroler-fischereiverband.at, anzumelden und die Verlängerung der Tiroler Fischerkarte über das Portal abzuwickeln. Die Erstanmeldung (Login) bei iFisch erfolgt mittels Kartennummer der Tiroler Fischerkarte und dem jeweiligen Geburtsdatum. Nach der Erstanmeldung kann eine Email-Adresse und ein persönliches Passwort hinterlegt werden.
Die Verlängerung der Tiroler Fischerkarte ist wesentlich günstiger als die Erstausstellung, da bei der Verlängerung nur der TFV-Mitgliedsbeitrag zu bezahlen ist. Der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr wird von der Behörde bei der Erstausstellung miteingehoben.
Wichtig:
Wird der Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 30. April eines jeden Jahres auf das Konto des Tiroler Fischereiverbandes einbezahlt, ist eine Verlängerung der Tiroler Fischerkarte nicht mehr möglich. In diesem Fall muss das Mitglied bei der Bezirksverwaltungsbehörde eine neue Tiroler Fischerkarte beantragen (sofern er/sie wieder eine gültige Fischerkarte möchte), was wiederum mit zusätzlichen Mühen und Kosten verbunden ist.
Wir empfehlen daher aktiven Fischer*innen ihre Fischerkarte rechtzeitig zu verlängern.
Beispiel:
Ein Fischer erhält von der Behörde am 10.02.2021 eine Tiroler Fischerkarte. Die Karte gilt somit bis 31.12.2021. Der Fischer bezahlt am 20.12.2021 den Mitgliedsbeitrag 2022 über iFisch ein um sicher zu gehen, dass seine Fischerkarte bereits am 01.01.2022 wieder für das Jahr 2022 gültig ist.
Führt der Fischer die Überweisung des Mitgliedbeitrages jedoch nicht durch, ist seine Fischerkarte für 2022 vorerst nicht gültig. Der Fischer darf also nicht fischen gehen, da er keine gültige Fischerkarte besitzt. Die Fischerkarte erlangt wieder ihre Gültigkeit für 2022, wenn der Beitrag bis spätestens 30.04.2022 beim TFV einbezahlt wird. Verpasst der Fischer dieses Datum, kann er seine Fischerkarte nicht mehr verlängern und muss sich eine neue Fischerkarte bei der Behörde ausstellen lassen, was zusätzliche Kosten auslöst.
Wie erfolgt die Kontrolle der TFV-Mitgliedschaft?
Über den QR-Code auf der Fischerkarte
Das Kontrollorgan bzw. der/die Bewirtschafter*in scannt mittels Smartphone den QR-Code auf der Tiroler Fischerkarte und erhält sofort online via TFV-Checksystem, ob der TFV-Mitgliedsbeitrag einbezahlt wurde bzw. ob die Fischerkarte noch gültig ist.
Alternativ dazu kann auf check.tiroler-fischereiverband.at die Kartennummer der Fischerkarte eingegeben und die Abfrage gestartet werden.
Die Zeiten von abgestempelten Zahlscheinen oder Buchungsbestätigungen gehören somit der Vergangenheit an.
Was benötige ich, um eine Tiroler Fischerkarte zu bekommen?
Fischerprüfung
Grundsätzlich muss man eine fischereifachliche Eignung (z. B. Fischerprüfung) nachweisen können und das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Einsteiger*innen
Personen, die mit der Fischerei beginnen wollen und keine adäquate fischereifachliche Ausbildung besitzen, müssen zuerst die Tiroler Fischerprüfung absolvieren. Mit dem Prüfungszeugnis kann dann bei der Bezirksverwaltungsbehörde die Tiroler Fischerkarte beantragt werden. Die Ausbildung für Einsteiger*innen in die Fischerei sieht einen mind. 2-tägigen Ausbildungskurs vor mit anschließender schriftlicher Fischerprüfung (Multiple-Choice-Test).
Werden fischereiliche Ausbildungen anderer Länder anerkannt?
Ja
Grundsätzlich werden die fischereilichen Ausbildungen anderer Bundesländer und Staaten anerkannt. So kann eine Tiroler Fischerkarte auch beantragt werden, wenn folgende Dokumente vorgelegt werden können:
- Zeugnis über die in einem anderen Bundesland mit Erfolg abgelegte Fischerprüfung
- gültige amtliche Fischerkarte eines anderen Bundeslandes
- Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der/die Antragstellerin im Besitz einer Berechtigung zur Ausübung der Fischerei eines anderen Staates ist. Die Unterlagen werden anerkannt, sofern sie bestätigen, dass der/die Inhaberin über zumindest gleichwertige Kenntnisse verfügt, die auch zum erfolgreichen Abschluss der Tiroler Fischerprüfung erforderlich wären. Zum Beispiel: Südtiroler Fischerprüfung, Deutscher Angelschein oder Schweizer SaNa-Ausweis
Alte Tiroler Unterweisungsbestätigungen werden nicht mehr anerkannt.