Mitgliedschaft und Fischerkarte

Wichtige Punkte zur TFV-Mitgliedschaft und zum neuen Tiroler Fischereigesetz 2020

Die Tiroler Fischerkarte kann bei den Behörden beantragt werden. Für die Erstausstellung wird eine Terminvereinbarung mit der Behörde (Bezirkshauptmannschaft, in deren Sprengel man den Hauptwohnsitz hat) empfohlen. Bitte nehmen Sie ein (Pass-)Photo, einen Lichtbildausweis und Ihren Nachweis der fischereifachlichen Eignung (z. B. Fischerprüfungszeugnis) mit.

Bei der Erstausstellung der Tiroler Fischerkarte wird der entsprechende TFV-Mitgliedsbeitrag von der Behörde eingehoben. Die Verlängerung der Tiroler Fischerkarte wird direkt über den TFV abgewickelt. Eine entsprechende Zahlungsinformation erhalten Sie dann rechtzeitig von uns. Die Verlängerung der Karte ist günstiger als die Neuausstellung, da nur der Mitgliedsbeitrag zu bezahlen ist.

Inhaber*innen einer gültigen Fischerkarte sind automatisch Mitglied beim TFV. Durch Ihren Jahresbeitrag können wir die Anliegen der Fischer*innen angemessen vertreten und uns mit Nachdruck für gesunde Fischbestände, lebendige Gewässer und das Kulturgut der Fischerei einsetzen. Nur mit einer gültigen Fischerkarte können Sie ganzjährig fischen und entsprechende Lizenzen erwerben (eine Gastfischerkarte wird dann nicht benötigt).

Ihre TFV-Mitgliedschaft auf den Punkt gebracht:

  • Tageslizenzen können ganzjährig ohne eine Gastfischerkarte bezogen werden
  • Jahreslizenzen können bezogen werden
  • Mit Ihrem Beitrag beteiligen Sie sich am Einsatz für gute Fischbestände und lebendige Gewässer
  • Sie bekommen die informativen TFV-Magazine zugeschickt
  • Sie erhalten eine Haftpflichtversicherung speziell für Fischer*innen
  • Sie bekommen Zugang zu den spannenden Workshops und Kursen des TFV

Nähere Informationen zur Tiroler Fischerkarte finden Sie hier:

Erklärvideo zu den rechtlichen Voraussetzungen:

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